Welt 08.10.2026
15:25 Uhr

Ex-BND-Chef Hanning unterhielt offenbar Kontakte nach China – Kontrollgremium fordert Konsequenzen


Der Bundestag prüft den Spionageverdacht gegen Ex-BND-Präsident August Hanning mit einer Sonderkontrolle. Derweil wird über weitere Auslandskontakte Hannings spekuliert – eine Spur soll in die Volksrepublik China führen.

Ex-BND-Chef Hanning unterhielt offenbar Kontakte nach China – Kontrollgremium fordert Konsequenzen

Das Bundestagsgremium für die Geheimdienstkontrolle will tiefer in die Aufklärung zum mutmaßlichen Spionagefall des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, einsteigen. Man habe die schwerwiegenden Vorwürfe gegen Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen und sich hierzu von der Bundesregierung umfassend berichten lassen, heißt es in einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Das Gremium, dem aktuell Abgeordnete von Union und SPD sowie der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz angehören, teilte weiter mit, es habe seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle beauftragt. „Das hat zum Ziel, die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen.“ Ex-BND-Präsident Hanning und dessen früherer Büroleiter waren am Dienstag wegen Spionageverdachts festgenommen worden. Mittlerweile sitzen beide in Untersuchungshaft. Der Büroleiter soll Hanning interne BND-Dokumente gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben, die dieser für seine Beratertätigkeit genutzt haben soll. Medienberichten zufolge soll Hanning in Verbindung zu einem aserbaidschanischen Agenten gestanden haben. Dazu äußerte sich die Bundesanwaltschaft nicht. Wie der „Spiegel“ (verlinkt auf https://www.spiegel.de/panorama/justiz/august-hanning-ex-bnd-chef-soll-kontakte-zu-chinesischem-geheimdienstmann-gepflegt-haben-a-f998f90b-f899-4c5f-ad64-d449ca6104a1) am Donnerstag nun exklusiv meldet, hatte der 80-Jährige womöglich auch Kontakte in die Volksrepublik China. Hanning soll, so meldet der „Spiegel“, sensible Informationen mit einem Mann aus dem chinesischen Geheimdienstapparat geteilt haben. Offiziell bestätigt ist dies jedoch nicht, die Bundesanwaltschaft wollte sich gegenüber dem Magazin nicht äußern. Ad-hoc-Kontrolle ist selten Das Gesetz, das die Arbeit des PKGr regelt, sieht vor, dass der Bevollmächtigte beauftragt werden kann, einen konkreten, aktuellen oder besonders wichtigen Vorgang bei den Nachrichtendiensten kurzfristig und fallbezogen zu prüfen. Er kann Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen. Die strafrechtliche Aufklärung bleibt Sache des Generalbundesanwalts. Eine solche Ad-hoc-Kontrolle ist relativ selten. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte das PKGr den damaligen Ständigen Bevollmächtigten beauftragt, die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des BND sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Fall des späteren Attentäters, Anis Amri, zu untersuchen. Die Geheimdienst-Kontrolleure hatten sich am Mittwoch von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Spionagefall informieren lassen. Das Gremium tagt grundsätzlich geheim, lediglich einmal pro Jahr findet eine öffentliche Befragung durch die Abgeordneten statt. Der „Spiegel“ berichtet auch, dass der Bundesnachrichtendienst offenbar seit geraumer Zeit von einer nebenberuflichen Tätigkeit seines Mitarbeiters Manfred D. für den ehemaligen BND-Präsidenten Hanning wusste. Der Auslandsgeheimdienst soll dem früheren Büroleiter Hannings demnach eine Genehmigung für eine solche Tätigkeit ausgestellt haben. Eine BND-Sprecherin erklärte auf Anfrage, man nehme zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten beträfen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Das schließe auch Auskünfte zu Personalangelegenheiten ein. Damit sei keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend sei oder nicht. Der Bundesnachrichtendienst berichte zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Bundestages. Viele Fragen zunächst unbeantwortet Unklar blieb zunächst, für welche Art Nebentätigkeit Manfred D. eine Genehmigung gehabt haben soll, wer diese Genehmigung erteilt und von wem sie womöglich verlängert worden war. Der Anwalt Hannings hatte am Vortag zwar eingeräumt, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. „Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben“, teilte Rechtsanwalt Leon Kruse mit. „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.“ Hanning und sein früherer Büroleiter Manfred D. sollen nach Angaben des Generalbundesanwalts vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben.